Frage des Monats vom Juli 2015
? Sommerzeit – Reisezeit, viele haben ihren Urlaub geplant, wie auch Frau H. , die mit einer gut eingestellten Epilepsie lebt und mit ihrer Familie eine Reise nach Neuseeland plant. Sie fragt: Die Reise nach Neuseeland ist mit einem langen Flug verbunden, ist das Fliegen an sich ein anfallsbe- günstigender Faktor?
Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater

Das Fliegen an sich ist kein anfallsbegünstigender Faktor. Der Luftdruck in der Kabine wird während des Fluges ausgeglichen. Es kommt also nicht zu nennenswerten Luftdruckveränderungen, die einen Anfall begünstigen könnten. Allerdings kann psychischer Stress (Flugangst) bei bestimmten Betroffenen sehr wohl zur Anfallsauslösung beitragen. Bei Langstrecken- flügen, bei denen mehrere Zeitzonen überquert werden, kommt es in der Regel zu einem Schlafdefizit und zu einer Verschiebung des Schlaf- Wach- Rhythmus. Auch dies kann bei entsprechend veranlagten Menschen zur Anfallsauslösung beitragen. Wichtig ist es, bei solchen langen Flügen auf jeden Fall die Medikamenteneinnahme im selben Rhythmus beizubehalten.

Auch wenn seit Jahren keine Anfälle mehr aufgetreten sind oder diese nur noch sporadisch vorkommen, sollte man auf jeden Fall evt. erforderliche Notfallmedikamente und einen ausreichenden Vorrat an den jeweils benötigten Antiepileptika bei sich haben. Die Medikament sollten dabei im Handgepäck mit geführt werden. Um bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen, ist eine ärztliche Verordnung (Landesprache!!) sinnvoll.

Für Menschen mit Epilepsie, die sich fit fühlen und seit Jahren keine oder nur wenige Anfälle hatten, gibt es praktisch keine Reiseeinschränkungen. Doch sollten auch sie besonders während der Reise ihre individuellen Anfallsauslöser meiden. Je häufiger bei einem Betroffenen Anfälle auf- treten und je problematischer diese sind (Selbst- und Fremdgefährdung), desto wichtiger ist es, eine Reise genau zu planen und gegebenenfalls für eine Begleitperson zu sorgen. Sie sollten auch mit ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob eine Reise zur Zeit möglich ist und was aus per- sönlicher Sicht bei der Planung zu beachten ist. Darüber hinaus sollte be- dacht werden, dass es Fluggesellschaften gibt, die von Menschen mit Epilepsie ein ärztliches Attest über ihre Flugfähigkeit verlangen.

Epilepsie Bundes-Elternverband e.V. Am Eickhof 23, 42111 Wuppertal,
www.epilepsie-elternverband.de

Deutsche Epilepsievereinigung, Zillestrasse 102, 10585 Berlin
www.epilepsie.sh

Deutsche Gesellschaft für Epileptologie, Reinhardtstrasse 14, 10117 Berlin
www.izepilepsie.de

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